Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich


1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Sie gelten nicht für Verträge mit
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf (nachstehend unter A) "Besondere
Regelungen für Verkauf") und die Reparatur (nachstehend unter B) "Besondere
Regelungen für Reparatur") von Waren durch DMC Europa GmbH.
3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem
Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt.
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher
Bestätigung durch DMC Europa GmbH.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss


Das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages oder Vertrages über. die
Ausführung einer Reparatur kann DMC Europa GmbH innerhalb von zwei Wochen annehmen.


§ 3 Überlassene Unterlagen


An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung - in welcher Form auch immer -
überlassenen Unterlagen behält die überlassende Vertragspartei Eigentums- und
Urheberrechte. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne schriftliche Zustimmung der
überlassenden Partei zugänglich gemacht werden.

 

§ 4 Preise und Zahlung


1. Die Preise von DMC Europa GmbH verstehen sich ab Sitz der DMC Europa GmbH ausschließlich Verpackung
und zuzüglich Mehrwertsteuer sowie Porto und Verpackung.
2. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge ausschließlich auf das in der Rechnung
angegebene Konto innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Kaufsache bzw.
Übergabe der reparierten Ware zu leisten.


§ 5 Zurückbehaltungsrechte


Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur dann und insoweit befugt, als
sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 6 Haftungsregelungen / Fristen


Soweit in diesen Geschäftsbedingungen Haftungs- oder Gewährleistungsregelungen
abweichend von den gesetzlichen Vorschriften getroffen werden gelten sie nicht ferner nicht
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit sowie in den Fällen, in denen das Gesetz zwingende Regelungen trifft.
Im Fall grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der DMC Europa GmbH beschränkt auf den vorhersehbaren
typischen Schaden.
Gleiches gilt für Fristen, die durch diese Geschäftsbedingungen abweichend von Gesetz
geregelt werden.


§ 7 Sonstiges


1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort ist Oberursel, Gerichtsstand ist Bad Homburg.


Besondere Regelungen für


A) Verkauf


§ 8 Lieferzeit


1. Die von DMC Europa GmbH angegebene Lieferzeit bei Verkauf von Waren ist unverbindlich. Sie setzt
die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, ist DMC Europa GmbH
berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden sowie etwaige Mehraufwendungen
geltend zu machen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.
DMC Europa GmbH ist im Fall des Annahmeverzuges berechtigt, die zu liefernde Ware bei einem
Lagerhalter auf Kosten des Kunden einzulagern.
3. Gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Lieferverzuges der DMC Europa GmbH bleiben
unberührt.


§ 9 Gefahrübergang bei Versendung


Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, geht mit der Absendung, die
Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den
Kunden über. Dies gilt unabhängig vom Versandort und davon, wer die Frachtkosten trägt.


§ 10 Eigentumsvorbehalt


1. DMC Europa GmbH behält sich das Eigentum an der verkauften Sache bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor.
2. Der Kunde ist, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist verpflichtet,
die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung von Vorbehaltsware im regulären
Geschäftsverkehr berechtigt. Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus einer
Weiterveräußerung tritt der Kunde schon jetzt an DMC Europa GmbH in Höhe des vereinbarten
Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Der Kunde bleibt zur
Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der DMC Europa GmbH,
die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
Verstehendes gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung
vom Kunden weiterverkauft wurde.
4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets
Namens und im Auftrag der DMC Europa GmbH. Das Anwartschaftsrecht des Kunden an der
Kaufsache setzt sich an der umgebildeten Sache fort.
Sofern die Kaufsache mit anderen, DMC Europa GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet
wird, erwirbt DMC Europa GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes
der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
5. DMC Europa GmbH verpflichtet sich, eventuelle Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben,
soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


§ 11 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff


1. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist.
2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von DMC Europa GmbH an
den Kunden verkauften Ware.
3. Weist die verkaufte Ware einen Mangel auf der bereits zum Zeitpunkt des
Gefahrübergangs bestand, wird DMC Europa GmbH die Ware vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge
nach Wahl der DMC Europa GmbH nachbessern oder Ersatzware liefern.
4. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit, nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit,
natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem
Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder übermäßiger
Beanspruchung entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt ist.
Werden vom Kunden unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen
vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine
Mängelansprüche.
5. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind
ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von DMC Europa GmbH gelieferte
Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Lieferanschrift des Kunden verbracht
worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
6. Rückgriffansprüche des Kunden gegen DMC Europa GmbH bestehen nur insoweit, als der Kunde im
Rahmen gesetzlich zwingenden Mängelansprüche einem Dritten einzustehen hat. Für
den Umfang des Rückgriffanspruches des Kunden gegen DMC Europa GmbH gilt ferner Absatz 5
entsprechend.


§ 12 Ware anderer Hersteller


Diese Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn DMC Europa GmbH Waren anderer Hersteller verkauft.
Ergänzend gelten dann auch die Lieferungsbedingungen des jeweiligen Herstellers.

 


B) Reparaturen

 

§ 13 Kostenvoranschlag

 

1. Auf Wunsch des Kunden teilt DMC Europa GmbH die voraussichtlichen Reparaturkosten ausgehend
von den Angaben des Kunden zum beschriebenen Fehler/Schaden mit.
Eine verbindliche Preisangabe bedarf eines, im Voraus durch den Kunden zu
beauftragenden Kostenvoranschlags. DMC Europa GmbH ist an diesen für die Dauer von zwei
Wochen gebunden. Die zum Zwecke der Erstellung des Kostenvoranschlages
erbrachten Leistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Das erfolgt nicht,
wenn der Kunde DMC Europa GmbH den Reparaturauftrag erteilt.
Eine Überschreitung des Kostenvoranschlags um mehr als 25 % darf nur mit
Zustimmung des Kunden erfolgen.
2. DMC Europa GmbH wird dem Kunden einen unverbindlichen Ausführungstermin nennen. Ändert
oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und
tritt dadurch eine Verzögerung ein, wird DMC Europa GmbH einen neuen Termin bekannt geben.
3. überschreitet DMC Europa GmbH den nach Ziff. 2 maßgeblichen Termin um mehr als fünf
Arbeitstage, kann DMC Europa GmbH ein Ersatzwerkzeug stellen. Weitergehende Ansprüche des
Kunden sind dann ausgeschlossen, es sei denn DMC Europa GmbH habe die Einhaltung des
Termins mindestens grob fahrlässig verhindert.
4. Die Abnahme des reparierten/zu reparierenden Gegenstandes erfolgt in den Räumen
der DMC Europa GmbH.
5. Bei Annahmeverzug ist DMC Europa GmbH berechtigt, den Gegenstand auf Kosten des Kunden bei
einem Lagerhalter einzulagern.
6. DMC Europa GmbH steht ein Werkunternehmerpfandrecht an dem reparierten Gegenstand zu.